Die Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen steigen. Von nun an hat eine vierköpfige Familie mit einem Jahresnettoeinkommen bis zu 56500 Euro Anspruch auf eine Sozialwohnung. Bei einem Zweipersonenhaushalt gibt es den Berechtigungsschein bis 34500 Euro. Bisher fehlen bayernweit jedoch noch viele der versprochenen Sozialwohnungen. Die Gesetzesänderung wird heute im Innenausschuss des Landtags diskutiert.