Am Verfassungsgericht in Karlsruhe steht die Erbschaftssteuer für Unternehmen auf den Prüfstand. Geklagt hatte eine Privatperson, die ein kleines Finanzvermögen von der Tante geerbt hatte. Die Begründung: Große Firmen-Vermögen werden überwiegend verschont, im Gegensatz zu Privaterben. Denn laut der aktuellen Regelung gilt: Firmenvermögen bis 26 Millionen Euro können bis zu 85 oder 100 Prozent von der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer verschont bleiben. Das Urteil wird im kommenden Jahr erwartet. Der Freistaat Bayern hat ebenfalls eine Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. Mit dieser möchte der Freistaat erreichen, dass er eigenständig die Freibeträge für private Erben und Beschenkte anheben darf. Damit sollen Privatpersonen das vererbte Haus nicht wegen der fälligen Steuer verkaufen müssen.