Die Stadt Fürth hat erneut mit einer Klage gegen die Außengastronomie am Grafflmarkt zu kämpfen. Wie bereits in den vergangenen Jahren hat ein Anwohner gegen den Außenausschank am Waagplatz geklagt. Vorerst mit Erfolg: So hat das Verwaltungsgericht Ansbach verfügt, dass der Betrieb auf den Freischankflächen um 23 Uhr beendet sein muss. Normalerweise geht die Bewirtung bis Mitternacht. Die Stadt Fürth hat jetzt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München eingereicht. Mit einer Entscheidung wird nächste Woche gerechnet.