Das Amtsgericht hat einen Wiederaufnahmeantrag für den Fall Tatjana Gsell abgelehnt. 2004 wurde die Witwe wegen Versicherungsmissbrauchs und dem Vortäuschen einer Straftat verurteilt. Die 46-Jährige soll mit ihrem Jugendfreund einen Autoraubüberfall inszeniert haben, um ihren Mercedes im Ausland verkaufen zu können. Dieser eskalierte aber, wobei ihr damaliger Ehemann Franz Gsell an den Folgen des Überfalls starb. 2014 wurden zwei Männer wegen des Raubzugs verurteilt. Daraufhin stellte Tatjana Gsell einen Wiederaufnahmeantrag ihres Falles. Dieser wurde jetzt aber abgelehnt.