Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat gegen einen Familienvater aus Gunzenhausen Anklage wegen vierfachen Mordes erhoben. Der 31-Jährige soll im Juni vergangenen Jahres seine von ihm getrennt lebende Frau und die drei gemeinsamen Kinder in deren Wohnung mit einem Messer heimtückisch erstochen haben. Nach der Tat soll der Mann von einem Balkon im dritten Stock der Wohnung gesprungen sein. Das Gutachten eines Sachverständigen hat ergeben, dass zum Tatzeitpunkt keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine psychiatrische Erkrankung vorlagen. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ansbach entscheidet nun darüber, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft für die Hauptverhandlung zulässig ist.