Im Prozess um den Vierfachmord in Gunzenhausen im Juni 2018 hat das Landgericht Ansbach den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Gericht bei dem 31-Jährigen die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen ist. Nach Überzeugung des Gerichts tötete Georg K. seine Frau und die drei gemeinsamen Kinder im Alter von drei bis neun Jahren, weil sich die Frau kurz zuvor von ihm getrennt hatte.