Die Anklage gegen den ehemaligen Nürnberger Faschingsprinzen Oliver den Ersten wurde jetzt vor Gericht zugelassen. Vermutlich ab dem 28. September muss sich der 37-jährige vor dem Nürnberger Landgericht verantworten. Und das wegen bandenmäßigem und unerlaubtem Handel mit Drogen in nicht geringer Menge. So geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Faschingsprinz in fünf Fällen Kokain von Spanien nach Deutschland gebracht hat. Die Mengen von 200 bis 500 Gramm sollten dann hier weiterverkauft werden. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen Oliver dem Ersten bis zu 15 Jahre Haft.