In Paragraf 3, Satz 1 der Verwaltungsanordnung der bayerischen Staatsflaggen heißt es: „Grundsätzlich werden die bayerische Staatsflagge, die Bundesflagge und, soweit möglich, die Europaflagge gemeinsam gesetzt“. Keine Rede vom „Franken-Rechen“. Dennoch flattert die Frankenflagge seit Monaten auf dem Dach des Heimatministeriums – ein deutlicher Verstoß gegen die bayerische Flaggen-Ordnung!