Die Regeln für den Besuch von Bädern und Saunen werden gelockert. Dies ist durch die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung möglich. Ab sofort sind somit in den Badeeinrichtungen mehr Besucher:innen als zuvor zugelassen. Dennoch gilt für den Einlass in Hallenbäder und Saunen weiterhin die 3G-Regel. Die FFP2-Maskenpflicht in Eingangsbereichen und Umkleiden hat dagegen ausgedient.