Über einen Chat-Kontakt mit Wolfgang P. soll der 51-Jährige Beamte erfahren haben, dass der Reichsbürger im Besitz von Waffen war. Laut Staatsanwaltschaft hätte der Beamte seine Kollegen darüber informieren müssen. Weil er das nicht tat, legte die Anklage ihm fahrlässige Tötung durch Unterlassen mit fahrlässiger Körperverletzung im Amt zur Last. Die Schwurgerichtskammer Nürnberg/Fürth sieht das anders. Ein privater Kontakt setzt keine grundsätzliche Pflicht voraus, Dinge an die Dienststelle weitergeben zu müssen. Das Hauptverfahren wurde deshalb abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt, ob sie diese Entscheidung akzeptiert oder Einspruch einlegt.