Bayern verschärft sein Gefärder-Gesetz. Als erstes Bundesland weitet Bayern die Rechte der Polizei aus. Der Gesetzesentwurf beschließt mehr Befugnisse zur Abwehr. Dadurch können Personen, die keine Straftat begangen haben, aber im Verdacht stehen, dies zu tun, in Zukunft präventiv in Gewahrsam genommen werden. Die bisher geltende Höchstdauer von zwei Wochen wurde dabei auf bis zu drei Monate erhöht. Auch elektronische Fußfesseln für die sogenannten „Gefährder“ sind Teil des Gesetzes, das vom Parlament beschlossen wurde.