Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat entschieden. Der Außenausschank am Grafflmarkt muss um 22 Uhr eingestellt werden. Damit gibt das Gericht einer Klage eines ehemaligen Anwohners statt. Bereits beim Weinfest hatte dieser erfolgreich geklagt. Das Weinfest wurde daraufhin abgesagt. Ob das auch die Konsequenz für den Grafflmarkt sein wird, ist noch nicht bekannt.