Seit Juni besteht aus Infektionsschutzgründen bayernweit ein Grillverbot auf öffentlichen Plätzen. Dieses wurde jetzt vom Bayerischen Verwaltunggerichtshof gekippt. Ein 45-Jähriger hatte Klage gegen das Verbot der Staatsregierung eingereicht und Recht bekommen. Ein allgemeines Grillverbot unabhängig von der Teilnehmerzahl sei unverhältnismäßig, so die Begründung. Sofern die allgemeinen Corona-Vorsichtsmaßnahmen und Abstandsregeln eingehalten werden ist Grillen an öffentlichen Plätzen ab heute wieder erlaubt. Das Gesundheitsministerium bezeichnet die Entscheidung allerdings als “fragwürdiges Signal”.