Di., 17.02.2026 , 16:56 Uhr

Großer Zettel, viele Kreuze – so wählen Sie bei der Kommunalwahl richtig

Wissen Sie eigentlich ganz genau, wie man richtig wählt? Bei der letzten Bundestagswahl haben es rund 400.000 Menschen nicht ganz korrekt gemacht – 0,8 Prozent der Stimmzettel waren ungültig. Damit steht Deutschland im europäischen Vergleich zwar noch ganz gut da – aber jede Stimme zählt. Am 8. März ist es wieder so weit: In Bayern stehen die Kommunalwahlen an. Und die haben es in sich.

90 Zentimeter breit, 73 Zentimeter lang. So groß ist der Wahlzettel. In manchen Wahlkabinen könnte es also ziemlich eng werden. Bei so viel Auswahl sorgt das schnell für Verwirrung. Wer da nicht genau weiß, wie viele Kreuze erlaubt sind, kann schneller einen Fehler machen, als ihm lieb ist. Jürgen Thoma ist stellvertretender Wahlleiter im Nürnberger Land und beschäftigt sich täglich mit den Kommunalwahlen.

Je nach Wahlkreis hat jede Wählerin und jeder Wähler eine unterschiedliche Anzahl an Stimmen. Diese können komplett einer Partei gegeben werden – dann werden sie automatisch auf die Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste verteilt. Man kann seine Stimmen aber auch gezielt einzelnen Personen geben oder bestimmte Kandidierende von der Liste streichen, wenn man ihnen keine Stimme geben möchte.
Damit es überhaupt losgehen kann, braucht man zwei Dinge: die Wahlbenachrichtigung – und einen gültigen Ausweis. Doch auch ein weiterer Wahlzettel muss ausgefüllt werden.

Je nach Wahl Ort kann beim blauen Stimmzettel auch die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister gewählt werden. Rund 10,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind in Bayern stimmberechtigt. Trotz des komplizierten Wahlsystems bleibt die Zahl der ungültigen Stimmzettel vergleichsweise gering. Typische Fehler passieren vor allem dann, wenn zu viele Stimmen vergeben werden – denn damit wird der gesamte Stimmzettel ungültig.
Wer ganz sicher gehen will, kann vorher üben. Auf der Website Nürnberg-land.de gibt es einen Probestimmzettel. Dort wird anschaulich erklärt, was erlaubt ist – und was nicht. Denn am Ende gilt: Nur eine korrekt abgegebene Stimme zählt.

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