Etwa 95% aller Hautkrebserkrankungen sind durch eine Operation heilbar, wenn der Krebs frühzeitig erkannt wird. Seit Juli 2008 haben daher gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein kostenloses Hautkrebs-Screening. Doch damit könnte bald Schluss sein. Im Rahmen der Gesundheitsreform überprüfen Gremien derzeit den Nutzen der Früherkennung und eine Streichung des Angebots. Für Dermatologinnen und Dermatologen ist dieser Schritt zu kurzfristig gedacht.
Timo Kutzner besucht einmal jährlich die Hautarztpraxis in Dinkelsbühl für ein Hautkrebs-Screening. Seine Befunde waren bisher unauffällig. Der 30-Jährige nutzt das Angebot des Screenings vor allem aus psychologischen Gründen.
Hautkrebs ist die häufigste Krebserkrankung in Deutschland. Im Jahr 2024 wies Nürnberg eine Inzidenz von 470 Fällen auf 100.000 Einwohner bei schwarzem Hautkrebs auf. Dermatologinnen und Dermatologen bieten daher Haut-Screenings an, die teils von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Auch Petra Ziegler stellte in den vergangenen zehn Jahren bei einem Prozent aller Untersuchungen Schwarzen Hautkrebs fest. In ihrer Praxis beobachtet sie einen enormen Anstieg der Fallzahlen.
Oftmals fehlen Ärztinnen und Ärzte, um Hautkrebs-Screenings durchzuführen. Auch daher nutzen nur etwa 30% der gesetzlich Versicherten das kostenlose Angebot der Krankenkasse. Dabei zeigt sich in der Praxis, wie wichtig regelmäßige Untersuchungen sind.
Doch das Kassenangebot steht nun vor dem Aus. Zu hohe Kosten und ein fehlender Nachweis zur Senkung der Sterblichkeitsrate sind die Gründe dafür. Gleichzeitig liegen die Kosten für Medikamente im Krankheitsfall bei bis zu 200.000 Euro pro Patient und Jahr. Beteiligte wünschen sich daher den Beibehalt der kostenlosen Screenings.
Noch sind die genauen Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform ungewiss. Klar ist jedoch, dass eine Einschränkung der Vorsorge die steigenden Fallzahlen bei Hautkrebs nicht senken wird.