In Bayern soll die Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitswesen nun stufenweise durchgesetzt werden. Laut Gesundheitsminister Klaus Holetschek müssen ab dem 16.März alle Beschäftigten gemeldet werden, die weder geimpft noch genesen sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Im nächsten Schritt bieten die Gesundheitsämter den Betroffenen eine Impfberatung an. In letzter Konsequenz können Betretungsverbote für die Beschäftigten ausgesprochen werden. Das solle aber nur in Rücksprache mit den Einrichtungen erfolgen, um die Versorgungssicherheit der Patienten zu gewährleisten.