Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal kann aus rechtlicher Sicht ab Mitte März umgesetzt werden. Im Eilverfahren lehnte das Bundesverfassungsgericht es ab, sie vorläufig außer Kraft zu setzen. Wie kommt die Impfpflicht bei denen an, die sie unmittelbar betrifft? Carolin Scholz berichtet aus einem Nürnberger Pflegeheim.