Anfang März wurde eine 19-jährige Deutsche wegen einer tödlichen Messerattacke zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Urteil des Landgerichts Ansbach: Totschlag. Nun haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision eingelegt. Sie wollen eine Verurteilung wegen Mordes durchsetzen. Die 19-Jährige hat einem 15-jährigen Jungen nach Auffassung des Gerichts nach gegenseitigen Beleidigungen und Handgreiflichkeiten ein Messer in den Hals gestochen.
Im Fall der tödlichen Schüsse auf einer Hochzeit in Fürth hat dagegen die Verteidigung des Angeklagten Revision eingelegt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den 27-jährigen Franzosen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte soll auf der Hochzeitsfeier dem Vater seiner ehemaligen Lebensgefährtin sechsmal in den Rücken geschossen haben. Laut Gericht ein Akt der Selbstjustiz nach andauernder Familienfehde.