Fr, 03.07.2020 , 14:48 Uhr

Juristische Folgen für Fackelmarsch am Reichsparteitagsgelände

Der Fackelmarsch am ehemaligen Reichsparteitagsgelände im vergangenen Jahr hat für den Veranstalter jetzt juristische Folgen. Der ehemalige NPD-Funktionär hatte die Versammlung nicht vorher angemeldet und wurde dafür  zu einer Geldbuße von 800 Euro verurteilt.  Daraufhin hatte er Klage gegen das Urteil eingereicht – und wurde jetzt zu einer Zahlung von 1200 Euro verurteilt. Laut Gerichtssprecher hatte sich der Mann nicht einsichtig gezeigt und das Amtsgericht die Strafe deshalb erhöht. Die Neonazi-Gruppe hatte sich im Februar 2019 vor einer naheliegenden Flüchtlingsunterkunft versammelt und ist dann mit Fackeln zum ehemaligen Reichsparteitagsgelände gezogen.

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