Fürth verbietet weiterhin den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit – und zwar bis zum 23. Februar. Die Allgemeinverfügung wurde jetzt entsprechend angepasst. Das Alkoholverbot gilt also weiterhin von Montag bis Sonntag in weiten Teilen der Fürther Innenstadt. Eine Ausnahme gilt für zugelassene Freischankflächen.