Laut der Staatsanwaltschaft Nürnberg/ Fürth besteht dringender Tatverdacht gegen zwei Mitarbeiter einer Baufirma. Ihnen wird vorgeworfen im Dezember 2014 eine Flüchtlingsunterkunft in Brand gesetzt zu haben. Das Landgericht Nürnberg/ Fürth sieht das jedoch anders. Dort wurde gegen eine Eröffnung des Verfahrens entschieden, da keine objektiven Beweismittel vorliegen. Das Oberlandesgericht bestätigte diesen Beschluss nun. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde mit sofortiger Wirkung als unbegründet verworfen. Die Indizien gegen die zwei Verdächtigen wurden als nicht ausreichend angesehen.