Es wird kein Hauptverfahren gegen die beiden Angeschuldigten geben. Die Gründe sieht die Strafkammer darin, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht. Bereits im Oktober vergangenen Jahres waren die Haftbefehle gegen die Männer ausgesetzt worden. Das Motiv für die Tat, lag laut Staatsanwaltschaft darin, dass die Männer versucht hatten durch den Brand bauliche Mängel am Gebäude zu vertuschen. Nach umfangreichen Ermittlungen sieht das Gericht jedoch keine Möglichkeit, dass die Indizien einem Strafverfahren standhalten würden.