Keine generelle 23-Uhr-Regelung für die Gustavstraße. So können die Kneipengäste künftig unter der Woche nur noch bis 22 Uhr draußen sitzen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt im Lärmstreit um die Fürther Kneipenstraße seine Position dargelegt. Demnach halten die Richter eine 23-Uhr-Außensperrzeit in der Gustavstraße nur an Wochenenden und vor Feiertagen für denkbar. Die Stadt hat nun dafür zu sorgen, dass die Lärmschutzbedingungen zukünftig eingehalten werden. Wie das Ganze umgesetzt werden kann, berät der Stadtrat im März.