In Bayern wird es keine kommunale Verpackungssteuer geben, wie der Ministerrat beschlossen hat. Grund für die Diskussion ist das Beispiel Tübingens, wo eine solche Steuer erlaubt ist. Innenminister Joachim Herrmann sieht darin überflüssige Bürokratie sowie eine Belastung für Bürger und Gastronomie. Trotz Erlaubnis durch das Bundesverfassungsgericht will Bayern die Steuer per Gesetz verhindern. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll schnell kommen, um To-Go-Verpackungen nicht zu besteuern.