Der Nürnberger Kinobetreiber Wolfram Weber hatte beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die 2G plus-Regel geklagt. Diese gilt seit Anfang des Monats auch in den Lichtspielhäusern. Jetzt wurde Webers Eilantrag aber abgelehnt. Der Grund: Der Schutz von Leben wiegt schwerer als die wirtschaftlichen Folgen der Regelung, so der Verwaltungsgerichtshof. Der Cinecitta Betreiber sieht von einem weiteren Vorgehen gegen die 2G-Plus Regelung ab.