Nürnberg – Am Montag wird der Fall um das abgebrannte Klösterle vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erneut verhandelt, nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die ehemalige Kösterle-Wirtin und ihren Hilfskoch teilweise aufgehoben hat.
Das Gericht zweifelt nicht an der Schuld der beiden, jedoch kritisiert es, dass in der Beweisaufnahme nicht ausreichend geprüft wurde, ob die Wirtin und ihr Komplize Leib und Leben der Anwohner riskiert hatten.