Do., 07.08.2025 , 16:48 Uhr

Kommunalwahlen in Bayern: Fristen für die Briefwahl verkürzt

Nach dem Scheitern der Ampel-Koalition mussten die Bundestagswahlen 2025 ja wesentlich früher stattfinden – dementsprechend kürzer waren auch die Fristen für die Briefwahl. Der Termin für die Kommunalwahlen in Bayern, der 8. März 2026, der steht schon seit Juni 2024 fest. Trotzdem hat die bayerische Staatsregierung jetzt auch dafür die Briefwahl-Fristen verkürzt.  

Seit Corona boomt sie, die Briefwahl. Bei den Bundestagswahlen 2025 haben über die Hälfte der Wahlberechtigten in Bayern per Brief abgestimmt. Für die Kommunalwahl im Freistaat nächstes Jahr werden die entsprechenden Unterlagen erst ab 3 Wochen vor dem Wahltermin versandt. Die Bayerische Staatsregierung hat die Frist um fast die Hälfte gekürzt – von 41 auf 20 Tage. 

“Das Hauptziel der Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung ist es, die Abgabemöglichkeit der Briefwahlstimmen näher an den Wahltermin heran zu rücken, um einer zunehmenden Vorverlagerung des Wahlkampfes entgegen zu wirken. Da Briefwähler ihre Stimme zuletzt schon deutlich vor dem eigentlichen Wahltermin abgaben, konnten sie auch nicht mehr auf aktuelle Entwicklungen reagieren.” – Joachim Herrmann, CSU, Bayerischer Innenminister 

So argumentiert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auf Anfrage der Grünen im Landtag, warum die Frist verkürzt worden ist. Die Grünen wiederum kritisieren genau das stark: 

“Das ist kein Beitrag zu fairen und freien Wahlen, sondern ein gefährliches Signal für die Demokratie. Insbesondere bei der Kommunalwahl […] nehmen die Wähler*innen gerne die Möglichkeit der Briefwahl wahr. Die Staatsregierung riskiert eine verspätete und damit ungültige Zustellung von Briefwahlunterlagen, was sich auf die abgegebenen Stimmen auswirken könnte.” – Sabine Weigand, Bündnis 90/Die Grünen, Schwabacher Landtagsabgeordnete 

Außerdem befürchten die Grünen in Bayern eine Mehrbelastung für Angestellte in den Verwaltungen und Wahlämtern der Kommunen. Ähnlich sieht das auch der Bayerische Städtetag. Für die Durchführung der Gemeinde- und Landkreiswahlen am 8. März 2026 sind die Kommunen eigenständig verantwortlich.  

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