ANregiomed steckt seit Jahren in finanziellen Schwierigkeiten. Standort-Schließungen standen im Raum und haben Bevölkerung im Landkreis Ansbach auf die Straßen gezogen. Doch jetzt sorgt eine neue interne Maßnahme für Unruhe und für Empörung bei Beschäftigten und Gewerkschaften: Wer länger krank ist, muss damit rechnen, dass die Lohnfortzahlung plötzlich ausbleibt. Was steckt hinter dieser Praxis?
„Wir haben festgesellt, dass Sie im Jahr 2024 mehr als 42 Tage Entgeltfortzahlung bezogen haben. […] Rechnen Sie zudem bei jeder erneuten Arbeitsunfähigkeit damit, dass die Entgeltfortzahlung eingestellt wird, wenn Sie innerhalb der letzten 6 Monat in Summe bereits die gesetzliche Höchstzahlung von 42 Tagen Entgeltfortzahlung erhalten haben.“
Seit Monaten sorgt dieses Schreiben bei den ANregiomed-Kliniken für Unruhe. Beschäftigte, die länger krank sind, erhalten nach diesem System erstmal keine Lohnfortzahlung mehr – obwohl sie gesetzlich Anspruch darauf haben.
„Für krankgeschriebene Beschäftigte über den 42. Krankheitstag hinaus hat der Klinikverbund ANregiomed im vergangenen Jahr mindestens 3,66 Millionen Euro an Entgeltfortzahlungen geleistet, die bei genauerer Prüfung jedoch mutmaßlich zumindest teilweise von den Krankenkassen hätten bezahlt werden müssen. Dies hat ANregiomed dazu bewogen, Entgeltfortzahlungen ab dem 42. Tag immer genau zu prüfen.“
Dieses Vorgehen betreffe bislang rund 50 Mitarbeitende. Die Gewerkschaft ver.di spricht von Einschüchterung und hat rechtliche Bedenken. ANregiomed beruft sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus 2023. Dieses sagt unter anderem, dass die Offenlegung von Gesundheitsdaten zwar in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, aber auch verhältnismäßig und damit rechtlich zulässig sein kann. Zum Beispiel, um im Streitfall klären zu können, ob wirklich eine neue Erkrankung vorliegt oder ob es sich um eine Fortsetzung der alten Krankheit handelt. Das können Beschäftigte durch Atteste nachweisen. Dazu sind sie rechtlich aber nicht verpflichtet. Die Folge könnte eine Aussetzung der Entgeltfortzahlung sein. Für viele ein existenzielles Problem. ver.di hat bereits eine rechtliche Prüfung eingeleitet und fordert unter anderem die Zurücknahme des Schreibens.
ANregiomed betont, man halte sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben – aber eben nicht darüber hinaus. In strittigen Fällen müsse letztlich das Arbeitsgericht entscheiden. Die neue Praxis bleibt wohl ein Balanceakt zwischen Datenschutz und Darlegungspflicht, der für viele zur Belastungsprobe werden könnte.