Eine weitere Instanz in der Gustavstraße macht dicht: Das Pfeindurla. Der Wirt sagt: „Es geht nicht ums Geld. Ich habe einfach keine Lust, meine Gäste um halb 10 nachhause schicken zu müssen.“ Der Grund: Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in München. Um 22 Uhr ist demnach unter der Woche auf den Freischankflächen Zapfenstreich. Die Stadt muss das Urteil und damit die frühere Sperrzeit umsetzen, appelliert jedoch gleichzeitig an die bayerische Gesetzgebung.