Der demografische Wandel stellt auch die hausärztliche Versorgung in Bayern vor Herausforderungen. Schon jetzt sind im Freistaat rund 460 Arztsitze unbesetzt. In den kommenden Jahren könnte sich die Situation vor allem in ländlichen Regionen weiter verschärfen. Die sogenannte Landarztquote soll dem entgegenwirken und mehr Ärzte in unterversorgte Gebiete bringen.
Seit 2020 ermöglicht die Landarztquote des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit acht Prozent der Studieninteressierten einen Studienplatz in der Humanmedizin. Dabei spielt die Abiturnote keine Rolle. Für viele Bewerber geht damit der Wunsch nach einem Medizinstudium in Erfüllung, der sonst möglicherweise am Numerus clausus scheitern würde.
Die Teilnahme ist allerdings an eine Verpflichtung gebunden: Nach dem Studium müssen die Absolventen zehn Jahre in einer unterversorgten Region in Bayern ärztlich tätig sein. Die Studierenden sehen diese Vorgabe nicht unbedingt als Nachteil. Gerade der persönliche Kontakt zu den Menschen und die Arbeit in den Gemeinden spielen für sie eine Rolle bei der Entscheidung.
Um einen Platz über die Landarztquote zu bekommen, müssen Bewerber ein zweistufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Die Nachfrage ist groß: Aktuell kann sich nur etwa jeder Zweite der Interessierten einen der begehrten Studienplätze sichern.
Während des Studiums werden die Teilnehmer der Landarztquote nicht anders behandelt als ihre Kommilitonen. Bei der Ausbildung gibt es nach Angaben der Studierenden keine Unterschiede.
Neben der Landarztquote setzt der Freistaat auf zusätzliche Studienplätze. Staatsminister Markus Blume plant, bis zum Wintersemester 2032/33 insgesamt 2.700 weitere Plätze zu schaffen. Die Kosten dafür sollen bei rund 275.000 Euro pro Studienplatz liegen und vom Freistaat finanziert werden.
Ein weiterer Ansatz ist die vereinfachte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Dazu teilt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention mit:
„Bayern setzt sich bereits seit längerem für Verbesserungen ein und hat eine Entschließung des Bundesrats vom 05.07.2024 zur Änderung der bundesgesetzlichen Regelungen maßgeblich initiiert. […] Überdies hat Bayern auf Landesebene bereits verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren ergriffen.“
Trotz zusätzlicher Studienplätze und vereinfachter Anerkennungsverfahren bleibt die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen eine Herausforderung. Nicht alle Medizinstudierenden können sich eine spätere Tätigkeit als Landarzt vorstellen. Manche zieht es stattdessen in den Klinikalltag.
Die beiden befragten Studierenden können sich dagegen vorstellen, auch über die verpflichtenden zehn Jahre hinaus in ländlichen Regionen zu arbeiten. Die Landarztquote soll damit langfristig dazu beitragen, die hausärztliche Versorgung in Bayern zu sichern.