Für Mörder sieht das Strafgesetzbuch eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Das gleiche gilt für Anstiftung zum Mord. Wenn der Anstifter allerdings wesentliche Aufklärungshilfe leistet, kann sich das strafmildernd auswirken. Genau darauf haben Stephanie P. und ihre Verteidiger gehofft. Im neu aufgerollten Prozess um den Doppelmord von Schnaittach ging es einzig und allein um das Strafmaß für die junge Frau, der Schuldspruch ist und bleibt rechtskräftig. Nach drei Tagen Beweisaufnahme hat das Landgericht Nürnberg-Fürth heute ein Urteil gefällt.