Das Gericht sprach den 32-Jährigen schuldig, seine im neunten Monat schwangere Geliebte vor einem Jahr mit einem Kabelbinder erwürgt zu haben. Die Leiche versteckte er in einer Garage, wo die Polizei sie nach mehrtägiger Suche fand. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass der Mann nicht nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen kann. Ein Freund des Angeklagten wurde ebenfalls verurteilt. Er erhielt fünfeinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe.