Mo., 01.12.2025 , 14:26 Uhr

Leistung abgerechnet, aber nicht erbracht? Prozessauftakt bei mutmaßlichem Pflegedienstbetrug

Etwa 3 Euro zahlt die Krankenkasse für eine Blutzuckermessung an den ambulanten Pflegedienst. Wenn solche Leistungen zwar abgerechnet, aber gar nicht erbracht werden, handelt es sich um Abrechnungsbetrug. Und das geschieht häufiger, als man denkt. Jährlich entsteht im Gesundheitssystem durch solche Fälle ein Schaden in Milliardenhöhe. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth begann heute der Prozess gegen fünf ehemalige Mitarbeiter einer Nürnberger Pflegedienstfirma.

Leistungen im Wert von 430.000 Euro mutmaßlich nicht erbracht

Einzeln betreten die fünf Angeklagten den Gerichtssaal. Zwischen 2020 und 2024 sollen sie mit einem ambulanten Pflegedienst Krankenkassen um rund 430.000 Euro betrogen haben. Der meiste Schaden entstand bei der AOK Bayern. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor.

Die Ermittlungen wurden aufgenommen, als die AOK selbst Anzeige erstattete. Außerdem ging ein anonymer Hinweis bei der ZKG ein – die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen. Da es viele Fälle dieser Art gibt, wurde die Stelle schon 2020 eingerichtet.

Beim aktuellen Fall geht die Staatsanwaltschaft von Abrechnungsbetrug bei insgesamt 18 Patienten aus. Beispielsweise wurden bei einem Patienten 1830 mal Injektionen abgerechnet – tatsächlich durchgeführt worden sein sollen sie nur 13 mal. Für eine nach außen hin lückenlose Dokumentation sollen die Angeklagten auch Touren- und Dienstpläne erfunden haben.

17 weitere Verhandlungstage sind geplant, das Urteil wird Ende März erwartet. Viele Fragen sind noch offen, die im Laufe des Prozesses geklärt werden sollen.

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