Im Maishäckslerverfahren haben sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der 63-Jährige Landwirt soll mit in Maisfeldern versteckten Nägeln, Holzstämmen und Metallteilen landwirtschaftliche Maschinen von Bauern beschädigt haben. Im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Neustadt an der Aisch wurde der Angeklagte zu einer 14-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Berufungsverfahren wird nun vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelt.