Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Mann aufgehoben, der im Februar 2025 in Heilsbronn versucht haben soll, einen Geschäftsmann zu töten. Der Fall muss nun vor einer anderen Kammer des Landgerichts Ansbach neu verhandelt werden. Der Schuldspruch wegen versuchten Mordes bleibt bestehen, geprüft werden muss aber die Höhe der Strafe erneut. Im Dezember 2025 war der damals 26-Jährige zu dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass er den Geschäftsmann im Auftrag mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt hatte. Der Täter war nach der Tat zunächst über Frankreich nach England geflüchtet und dort festgenommen worden. Wann der neue Prozess beginnt, ist noch offen.