Ab heute tritt in 162 bayerischen Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse in Kraft. Nun darf unter anderem bei neu abgeschlossenen Mietverträgen die Miete um maximal 10 % die ortsüblichen Kosten übersteigen. Eine mögliche Mietpreiserhöhung wurde von 20 auf maximal 15 % innerhalb von drei Jahren gedrosselt. In Mittelfranken gilt die Verordnung unter anderem in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach. Die Regelung gilt allerdings nur bis Ende Juli 2020, sofern sie bis dahin nicht bundesweit verlängert wird.