In Franken sollen künftig Mindestabstände für Höchstspannungsleitungen gelten: Innerhalb der Ortschaft 400 Meter zu Wohngebäuden oder Schulen, außerhalb der Ortschaft 200. Bisher gab es keine festen Mindestabstandswerte, Bürger hatten dies aber immer wieder gefordert. Mit den neuen Vorgaben verbessere man die Situation der betroffenen Bürger erheblich, betonte der zuständige Minister Markus Söder bei der Vorstellung der Pläne. Die Bezirksregierungen sind nun angewiesen worden, die Vorgaben ab sofort umzusetzen.