Gustl Mollath hat sich entschieden, gegen das Urteil vom August in Revision zu gehen. Damals war er zwar freigesprochen werden, allerdings sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 57-Jährige seine Frau misshandelt habe. Mollath will aber einen makellosen Freispruch. Ob die Revision zulässig ist, muss jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.