Die Pflichtverteidiger im Wiederaufnahmeverfahren des einstigen Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath haben um Entpflichtung von ihren Mandaten gebeten – allerdings vergeblich. Das Landgericht Regensburg sah am Montag weder eine grobe Pflichtverletzung noch ein ernsthaft gestörtes Vertrauensverhältnis und entband die Anwälte nicht von ihrem Pflichtmandat. Mollath sei „bislang hervorragend verteidigt“ worden, erklärte die Vorsitzende Richterin.
Beide Pflichtverteidiger hatten am Montag ihre Entpflichtung beantragt. „Ein Angeklagter, der über seinen Verteidiger Lügen verbreitet, geht gegen meine Ehre“, so Rechtsanwalt Gerhard Strate zur Begründung. In der Vorwoche hatten beide Anwälte bereits ihr Wahlmandat niedergelegt – sie waren daraufhin vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt worden.