Im Prozess um die Protestaktion von „Animal Rebellion“ auf dem Hof von Bayerns Bauernpräsident Günther Felßner sind fünf Aktivisten wegen Hausfriedensbruchs zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Hersbruck verhängte Strafen von bi zu 2.000 Euro. Ein Angeklagter wurde freigesprochen er war als Pressefotograf vor Ort. Gegen eine weitere Angeklagte wird in einem getrennten Verfahren weiterverhandelt.
Die Aktivisten hatten im März vergangenen Jahres auf Felßners Hof gegen dessen mögliche Ernennung zum Bundesagrarminister protestiert. Felßner bezeichnete die Aktion vor Gericht als einen „terroristischen Akt“ und sprach von erheblichen Folgen für seine Familie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.