Ist das Bild echt – oder wurde es mit KI erstellt? Diese Frage stellen wir uns im Alltag immer häufiger. Ab August sollen neue Richtlinien für mehr Klarheit sorgen – und auch in anderen Bereichen gelten dann neue Regelungen. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
Ganztagsbetreuung
Für viele Eltern ist es eine gute Nachricht: Seit dem 1. August haben Erstklässler einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Anspruch wird in den kommenden Jahren schrittweise auf alle Grundschulklassen ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 soll er dann für die Klassenstufen eins bis vier gelten. Auch in den Ferien können Angebote der Kinder- und Jugendarbeit künftig auf den Betreuungsanspruch angerechnet werden. Dadurch sollen Familien bei der Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung unterstützt werden.
Kennzeichnung von KI-Inhalten
Mehr Transparenz soll es beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz geben. Ab dem 2. August müssen Unternehmen bestimmte KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte kennzeichnen. Das betrifft zum Beispiel Bilder, Videos, Audiodateien oder Texte, die maßgeblich mit KI erstellt wurden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so besser erkennen können, ob Inhalte von Menschen oder mithilfe künstlicher Intelligenz entstanden sind. Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.
Verbraucherschutz
Um Elektroschrott zu vermeiden und Reparaturen für Verbraucher attraktiver zu machen gelten auch beim Verbraucherschutz neue Regelungen. Das Recht auf Reparatur soll dafür sorgen, dass defekte Elektrogeräte künftig häufiger repariert statt entsorgt werden. Hersteller müssen für bestimmte Produkte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung Ersatzteile für Reparaturen bereitstellen. Bei Waschmaschinen, Geschirrspülern und Kühlschränken gilt eine Ersatzteilverfügbarkeit von zehn Jahren nach Produktionsende, bei Fernsehern und Displays mindestens sieben Jahre. Sicherheitsupdates für Smartphones müssen mindestens fünf Jahre lang bereitgestellt werden. Wer sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur entscheidet, profitiert von einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.
EU-Verpackungsregeln
Ab dem 12. August gelten neue EU-Regeln für Verpackungen. Hersteller sollen künftig stärker dazu beitragen, Verpackungsabfälle zu vermeiden und das Recycling zu verbessern. Alle Verpackungen müssen einheitlich mit einem EU-weit harmonisierten Hinweis zur richtigen Entsorgung gekennzeichnet werden. So können Verbraucherinnen und Verbraucher sie leichter sortieren und umweltgerecht entsorgen. Außerdem gelten strengere Vorgaben für das Verpackungsdesign: Schwer recycelbare Kunststoffe und bestimmte Schadstoffe sollen vermieden werden. Auch übermäßig große Verpackungen mit unnötig viel Luft sollen eingeschränkt werden.