Die Fürther Gustavstraße ist erneut Gegenstand einer Klage vor dem Ansbacher Verwaltungsgericht. Via Eilantrag wollen zwei Kläger gegen die Außenbewirtung am Grafflmarkt vorgehen. So soll es am kommenden Freitag zwischen 22 und 24 Uhr in Teilen der Straße keine Bewirtung geben. Die Kläger begründen ihren Antrag mit „unzulässigen Lärmimmissionen“, sprich es sei zu laut. Die Stadt Fürth findet es bedauerlich, dass erneut gegen eine beliebte Traditionsveranstaltung vorgegangen wird. Eine Entscheidung von Seiten des Gerichts steht noch aus.