Nur noch digitale Passbilder erlaubt
Ab dem 1. August 2025 dürfen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten in Bayern keine Papierfotos mehr eingereicht werden. Die Übergangsfrist endet. Künftig sind ausschließlich digitale Passbilder zulässig. Diese müssen entweder direkt in der Behörde, über zertifizierte Fotostudios oder spezielle Fotoautomaten erstellt werden. Ziel ist es, die Sicherheit zu erhöhen und Manipulationen zu erschweren.
Ladenschlussgesetz mit neuen Spielräumen
Ebenfalls ab dem 1. August tritt das neue bayerische Ladenschlussgesetz in Kraft. An den regulären Öffnungszeiten von Montag bis Samstag zwischen 6 und 20 Uhr ändert sich nichts. Neu ist jedoch: Kommunen dürfen künftig bis zu acht verkaufsoffene Abende pro Jahr genehmigen, unabhängig von besonderen Anlässen.
Mehr Flexibilität für Händler
Zusätzlich erhalten Unternehmen mehr Spielraum: Pro Jahr dürfen sie vier eigene Verkaufsabende mit längeren Öffnungszeiten anbieten. Damit soll der Einzelhandel flexibler auf Kundenwünsche und besondere Aktionen reagieren können.