Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern sieht die Streuobstwiesen in Bayern in Gefahr. Hintergrund ist eine Definition der Staatsregierung. Demnach werden Bäume ab einer Stammhöhe von 1,80 Meter geschützt, der LBV plädiert für eine Höhe von 1,60 Meter. Durch diese 20 cm würden rund Dreiviertel der Wiesen aus dem Bestandschutz fallen. Die Streuobstwiesen gelten als schützenswert und bieten zahlreichen Vogelarten ein zuhause. Laut LBV untergräbt die neue Streuobst-Verordnung das Volksbegehren rettet die Bienen – deshalb behält sich der Verein auch eine Klage vor.