Ab heute ist er bayernweit erlaubt: Der Abholservice „Click & Collect„. Die Kunden bestellen online und holen die begehrte Ware dann vor Ort ab. Noch vor wenigen Wochen verbot die bayerische Staatsregierung diesen Service im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern. Die Begründung: Warteschlangen vor Geschäften müssten um jeden Preis vermieden werden. Über den jetzigen Sinneswandel zeigt sich vor allem der Handelsverband Bayern glücklich – gerade kleine regionale Läden bekämen so eine neue Chance, mit dem Lockdown umzugehen.