Ab 2025 ist Mariä Himmelfahrt in acht neuen bayerischen Gemeinden ein Feiertag, da dort inzwischen die katholische Bevölkerung überwiegt. Das ergibt sich aus den aktualisierten Einwohnerzahlen des Zensus 2022. In Marktrodach, Baiersdorf, Weisendorf, Schwebheim, Memmingerberg und Oettingen wird Maria Himmelfahrt ab zweitausenfünfundzwanzig ein Feiertag sein. In Seßlach und Marktschorgast hingegen wird Mariä Himmelfahrt nicht mehr als Feiertag gelten. In den übrigen zweitausendachtundvierzig Gemeinden Bayerns bleibt die bestehende Regelung zu Mariä Himmelfahrt unverändert.