Fast zwei Jahre nachdem er sein Opfer an der Fürther U-Bahn-Haltestelle Jakobinenstraße niedergestochen hat, musste der Täter heute erneut vor den Richter. In einem ersten Prozess am Landgericht Nürnberg-Fürth wurde er zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. Ein Urteil, das der Bundesgerichtshof aufhob, wobei nicht die Schuld des jungen Mannes in Frage stand, sondern die Höhe der Strafe. Am Nachmittag wurde nun ein neues, etwas niedrigeres Strafmaß festgelegt. Es liegt bei 6 Jahren und 9 Monaten.