Die Mietpreisbremse in Nürnberg bleibt bestehen. Grund dafür ist die Neufassung der Mieterschutzverordnung der Bayerischen Staatsregierung. Nürnberg wird weiterhin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Für Mieterinnen und Mieter ändert sich damit nichts. Mietpreisbremse, längere Kündigungssperrfristen und eine abgesenkte Kappungsgrenze gelten unverändert. Eine abgesenkte Kappungsgrenze heißt, dass die Mieten in Nürnberg innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent steigen dürfen. Insgesamt gilt die Mietpreisbremse ab Januar 2026 in 285 bayerischen Kommunen. Bislang waren es nur 208. In Mittelfranken sind neben Nürnberg unter anderem auch Fürth und Erlangen betroffen.