Di., 24.06.2025 , 17:50 Uhr

Prozessauftakt im Mordfall Pommelsbrunn: Angeklagter gesteht Tötung seiner Ehefrau

Schockierender Vorwurf: Mord aus Eifersucht

Der Vorwurf gegen den Angeklagten wiegt schwer: Er soll seine Ehefrau im Schlaf erdrosselt und anschließend im Wald verscharrt haben. Seit dem 30. September 2024 sitzt der 51-jährige Automechaniker Oleg W. in Untersuchungshaft. Heute begann der Prozess am Landgericht Nürnberg-Fürth – begleitet von großem öffentlichen Interesse. Der Angeklagte schwieg zunächst zu den Vorwürfen.

Die Polizei geht unter anderem von einem Eifersuchtsmotiv aus. Oleg W. wird wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen angeklagt.

Rückblick: Verschwinden und grausamer Fund

Am 27. September 2024 wurde die 49-jährige Frau aus Pommelsbrunn zuletzt lebend gesehen. Einen Tag später meldeten ihre erwachsenen Kinder sie als vermisst. Es folgten aufwendige Suchmaßnahmen – mit Spürhunden, Tauchern und Hubschraubern. Doch erst im November 2024 wurde eine Frauenleiche in einem Waldstück bei Alfeld entdeckt. Die Spuren führten schließlich zu ihrem Ehemann.

Richter appelliert – Angeklagter gesteht nach Stunden

Zum Prozessauftakt richtete der Vorsitzende Richter Markus Bader deutliche Worte an den Angeklagten: „Wenn man sich die Aktenlage anschaut, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie sich äußern und in welcher Form.“ Er fügte hinzu: „Sie sollten sich äußern, aber es ist Ihre freie Entscheidung.“

Nach einer für alle Beteiligten nervenaufreibenden Befragung rang sich Oleg W. schließlich durch – und gestand: Ja, er habe seine Frau erdrosselt und anschließend im Wald vergraben.

Beunruhigende Details: Überwachung aus Eifersucht

Während der Verhandlung wirkte der Angeklagte nervös und unruhig – besonders bei der Verlesung der Anklageschrift und beim Anblick der Bilder vom Fundort der Leiche. Laut Anklage soll er in der früheren gemeinsamen Wohnung heimlich Kameras installiert haben, um seine Frau auch nach der Trennung zu überwachen.

Wie geht es weiter?

Die 5. Strafkammer des Landgerichts hat insgesamt zwölf Verhandlungstage angesetzt. Nach dem Geständnis kann das Beweisprogramm angepasst werden – voraussichtlich müssen nicht mehr alle eingeplanten Zeugen aussagen. Ein Urteil wird im Juli erwartet. Dann wird das Gericht auch über die Schwere der Schuld entscheiden.

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