Mi., 20.08.2025 , 16:57 Uhr

Raubtier- und Exotenasyl in Ansbach: Streit mit Verpächter vor Gericht

In den 70er Jahren erbaute ein Architekt das Gelände mit großen Käfigen für seine exotischen Raubtiere. Die Haltung war damals völlig legal. Heute ist die private Haltung von Tigern, Löwen und Co. strengstens verboten. Gehen den Ordnungshütern solche illegalen Tiere ins Netz, muss unter anderem das Raubtier- und Exotenasyl im Ansbacher Ortsteil Wellenstein herhalten. Doch die Zukunft des gemeinnützigen Vereins steht auf der Kippe.

Rund 7.000 Euro fehlen monatlich

Die Ginsterkatze Peponi ist eines von insgesamt zehn Tieren im Raubtier- und Exotenasyl in Ansbach. Zum Bestand auf dem 7.000 Quadratmeter großen Areal zählen außerdem vier Frettchen, ein Serval, ein Karakal, zwei Luchse und ein Tiger. Für die Anwohner stellen die ungewöhnlichen Nachbarn kein Problem dar. Doch die Harmonie bei den Tieren und Pfleger Manuel Buck ist getrübt. Mit dem Verpächter des Geländes schwelt ein Streit. Dieser hat kurzerhand die Schlüssel im sogenannten Tiger-Café ausgetauscht. Für den Verein ein großes Problem.

Denn im Tiger-Café wird einmal pro Monat der Tag der offenen Tür veranstaltet. Eine wichtige Einnahme-Quelle für den gemeinnützigen Verein, der im Monat 20.000 Euro für Pacht, Futter und Gehalt der professionellen Tierpfleger benötigt. Rund ein Drittel der Einnahmen stammen daraus. Neben Spenden und Mitgliedsbeiträgen gibt es keine weiteren Fördermittel.

Pachtvertrag klärt Belange nur unzureichend

Die Auseinandersetzung ist inzwischen vor einem Richter gelandet. Vor Gericht geht es vor allem um den fragwürdigen Pachtvertrag, der nur aus wenigen handgeschriebenen Zeilen besteht. Darin ist nicht geklärt, was der Verein konkret nutzen darf. Dem Verpächter geht die Nutzung des Tiger-Cafés wohl zu weit. Mit Verweis auf das laufende Verfahren stand der Verpächter nicht für ein Statement bereit. 

Kurzfristig muss sich Peponi aber keine Sorgen über den Verbleib im Asyl machen. Wegen guter Rücklagen und eines zweijährigen Kündigungsschutzes ist die Versorgung vorerst gesichert – bis ein größeres Areal mit einem umgänglicheren Verpächter gefunden ist. 

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